Hodeidah - Saba: Die Staatsanwaltschaft in der Provinz Hodeidah genehmigte die bedingte Freilassung von 38 Gefangenen, die zu Haftstrafen verurteilt wurden und keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellen,.
Der Oberstaatsanwalt Richter Hadi Aydah erklärte gegenüber der jemenitischen Nachrichtenagentur (Saba), dass die Entscheidung in Umsetzung der Anweisungen des Staatsanwalts und in Umsetzung des Textes von Artikel 506 der Strafprozessordnung über verurteilte Gefangene getroffen wurde.
Er erklärte, dass das Gesetz die bedingte Freilassung von Gefangenen garantiere, die drei Viertel ihrer Strafe im Gefängnis verbüßt hätten, soweit es keine sonstigen Straftaten gibt, Rechtsmittel nicht beantragt werden und sie keine ernsthafte soziale Gefahr darstellen
Der Ausschuss für bedingte Entlassungen überprüfte in seiner Sitzung unter der Leitung von Richter Aydah die Mitgliedschaft des Direktors des Sozialamtes, Dr. Abdul Rahman Al-Sayegh, und des Direktors der zentralen Justizvollzugsanstalt, Oberst Mansour Al-Hassani die Gutachten der Sachverständiger sowie Führungs- und Verhaltensauskünfte der Gefangenen.