Sana'a - Saba: Präsidialdekret Nr. (29) von 1446 wurde erlassen, in dem die Ziele, Aufgaben, allgemeinen Zuständigkeiten und wichtigsten organisatorischen Abteilungen des Ministeriums für Justiz und Menschenrechte festgelegt wurden.
Das Dekret umfasste acht Artikel:
Artikel (1) beinhaltete die Benennung.
Artikel (2) enthielt die Ziele.
Artikel (3) umfasste die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse des Ministeriums.
Artikel (4) enthielt die Organisationsstruktur des Ministeriums.
Artikel (7) legt fest, dass alle geltenden Verordnungen und Entscheidungen sowie deren Texte oder Bestimmungen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Entscheidung stehen, aufgehoben werden.
Artikel (8) legt fest, dass dieser Beschluss ab dem Datum seiner Ausstellung und Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam wird.